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Pharmazeutische Dienstleistungen

Die Informations- und Beratungspflicht Ihrer Apotheke

Nach §20 der Apothekenbetriebsordnung hat jede Apotheke die Pflicht zur Information und Beratung. Die Beratung ist abhängig vom Patienten und Gesundheitsstatus unterschiedlich intensiv. Oft geht der Patient davon aus, dass er mit seiner Dauermedikation alles weiß und keine weiteren Informationen benötigt. Im Notfall wäre der Beipackzettel griffbereit.

Der Beipackzettel ist sicherlich ein wertvolles Informationsinstrument, um kurzfristige Fragen beantworten zu können, jedoch stellt es keinen praktischen Ersatz dar und kann ebenso keine komplexen Zusammenhänge erkennen und erklären.

Aus diesem Grund wurden für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte die pharmazeutischen Dienstleistungen für ausgewählte Gesundheitsbereiche geschaffen, die unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für den Versicherten komplett kostenlos sind.

Folgende fünf Dienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

Die Bären-Apotheken haben sich auf die ersten drei Dienstleistungen spezialisiert, wobei die Medikationsanalyse nur von Apotheker*innen mit entsprechender Zusatzqualifikation (Fortbildung) durchgeführt werden darf. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung für diese Dienstleistung zwingend erforderlich. Sprechen Sie uns dazu in der Apotheke an.

 

Die Bären-Apotheken haben sich spezialisiert auf…

Bluthochdruck

Bluthochdruck ist eine der größten Volkskrankheiten und ein großer Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Beratung und Übung zur standardisierten Blutdruckmessung erhalten Sie, wenn Sie mindestens einen Blutdrucksenker ärztlich verordnet einnehmen. Die Überprüfung in der Apotheke sollte frühestens zwei Wochen nach Therapiebeginn erfolgen.

Inhalationssysteme

Inhalationssysteme sind baulich sehr unterschiedlich und enthalten gering dosierte Wirkstoffe. Damit diesen Wirkstoffe effektiv nur lokal wirken können, ist die richtige Anwendung sehr wichtig und bedarf meist etwas Übung. Eine Beratung und Übung steht Ihnen ab 6 Jahren zu, wenn Sie ein ärztlich verschriebenes Inhalativum aufgrund einer Atemwegserkrankung benutzen.

Medikationsanalysen

Medikationsanalysen sind komplex, können jedoch Wechselwirkungen und unnötige Doppelverordnungen aufdecken, um so die Therapietreue (Compliance) sowie die Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Einen Anspruch auf die Durchführung der Analyse haben Sie, wenn Sie mindestens vier verschiedene, ärztlich verordnete Medikamente über mindestens 28 Tage einnehmen.

Alle genannten Dienstleistungen stehen jedem Versicherten nur einmal in zwölf Monaten zur Verfügung. Ändert sich die Therapie und Sie nehmen neue, andere oder zusätzliche Präparate ein, dann kann die Dienstleistung erneut in Anspruch genommen werden. Bei der Medikationsanalyse müssen sich mindesten 3 andere/ neue Arzneimittel als Dauermedikation ändern, um erneut eine Medikationsanalyse durchführen lassen zu können.

Leider läuft in Deutschland nichts ohne Bürokratie, warum Sie uns die Inanspruchnahme der Dienstleistung dokumentieren müssen. Die Unterlagen dazu sind standardisiert und stellen wir Ihnen zur Verfügung.